Sehr geehrte Damen und Herren,
das Jahr 2020 hat uns aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ziemlich auf die Probe gestellt und hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2021 sowie beste Gesundheit. Lassen Sie uns auch in diesen Tagen derer gedenken, die uns im abgelaufenen Jahr verlassen haben und die wir schmerzlich vermissen.
Guten Start in das Jahr 2021!
Ihr BDZ
Ein aktives Bestandsmanagement des Wolfes ist europarechtskonform möglich. Zu diesem Ergebnis kommt der Jenaer Staatsrechtler Professor Dr. Michael Brenner in einem jetzt veröffentlichten Gutachten im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion. Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ), Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung (BLW), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) begrüßen diese Klarstellung und fordern die Bundesregierung auf, den Koalitionsvertrag jetzt rasch umzusetzen und den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf in Deutschland an die Europäische Union zu melden.
Das Brenner-Gutachten belegt: Ein regional differenziertes Bestandsmanagement kann auch ohne konkreten Schadensbezug durchgeführt werden. So lasse sich die Zahl der Wölfe auf einem sozio-ökonomisch akzeptablen Niveau halten, wenn der günstige Erhaltungszustand dauerhaft gesichert ist. Professor Brenner zeigt Wege auf, wie sich ein regional differenziertes Bestandsmanagement für den Wolf umsetzen lässt - auch auf Basis des strengen Schutzes, den die EU für den Wolf trotz europaweit stark angestiegener Bestände nach wie vor verlangt.
Der dringende Handlungsbedarf wurde erst vor wenigen Tagen deutlich. Im Landkreis Stade kam es zu einem der bundesweit schwersten Übergriffe auf Nutztiere: Ein Wolfsrudel tötete 55 Schafe - trotz vorbildlicher Herdenschutzmaßnahmen. Das Stadium, in dem Herdenschutz und die Entnahme von auffälligen Einzelwölfen zum Management ausreichten, sei lange vorbei, bekräftigten die sieben Verbände. Laut aktuellen Zahlen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) gab es im Jahr 2022 einen neuen Höchstwert von über 4.000 verletzten und getöteten Nutztieren – darunter neben Schafen und Ziegen auch Rinder, Pferde und landwirtschaftliche Wildhaltung. Die Akzeptanz für den Wolf in den betroffenen Regionen schwindet dramatisch. Die Mitglieder der Verbände erwarten deshalb von der Bundesregierung und der Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz Anfang September schnelles Handeln.
Ihr BDZ
Das Bundesumweltministerium hatte für den 1. Juni 2023 bezugnehmend auf die Koalitionsvereinbarung zum Wolfsdialog eingeladen. Die VDL hatte hier Gelegenheit in einem Statement, ebenso wie der Berufsverband der Berufsschäfer, die Sorge der Weidetierhalter vorzutragen. Es wurde rasches Handeln eingefordert, wenn man nicht auf die Leistungen der Ziegenhaltung in absehbarer Zeit verzichten möchte.
Schließlich sei bereits fast die Hälfte der Regierungszeit untätig verstrichen, um ein Miteinander mit der Weidetierhaltung sicherzustellen. Herdenschutz alleine reicht nicht aus, der sicherlich unbedingt nachgebessert werden muss. Daher bedarf es endlich der raschen Entnahme von übergriffigen Wölfen und des Einstiegs in das Bestandsmanagement. Neben verbessertem Herdenschutz muss unbedingt das Wolfsmanagement stattfinden.
An der Veranstaltung nahm auch der BDZ-Vorsitzende Bernd Merscher teil. Bundesministerin Lemke macht in Ihrem Grußwort und den anschließenden Antworten auf die Statements ebenso wie die Kommissionsvertreterin deutlich, dass eine rasche Entnahme von übergriffigen Wölfen auch heute bereits möglich ist.
Vorgeschaltet war am Vortag eine Pressekonferenz von Forum Natur mit DBV, den Landnutzer- und Weidetierhalterverbänden bei der nachdrücklich vermittelt wurde, dass ein Dialog nicht ausreicht sondern endlich seitens der Bundesregierung gehandelt werden muss. Ein reines Monitoring reicht nicht aus. Die Sorgen der Schafhaltung wurden von Frau Firnhaber, Vizepräsidentin des Landesbauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern sowie Vorstandsmitglied beim Schafzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern, eindrucksvoll vorgetragen.
Wir werden unsere Forderung beim Thema Wolf und Weidetierhaltung weiterhin nachdrücklich verfolgen.
Ihr BDZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Organisation des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes fand eine Kundgebung des Berufsstandes und der Weidetierhalter anlässlich der 100. UMK auf dem Petersberg in Königswinter statt.
Hierzu hatte der RLV für 12:00 Uhr zu einer Pressekonferenz eingeladen. Dort wurde eine gemeinsame Erklärung zur 100. UMK vorgestellt und anschließend von einer Delegation dem Vorsitzenden der Umweltministerkonferenz Herrn Oliver Krischer überreicht.
Die Resolution wurde gemeinsam von Aktionsbündnis Forum Natur und den Weidetierhalterdachverbänden erarbeitet.
Die gemeinsame Erklärung ist beigefügt.
Ihr BDZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Freitag, den 28. April 2023, lädt der Deutsche Bauernverband (DBV) zum DBV-Wolfsgipfel vor Ort im Haus der Ernährung und Landwirtschaft (HdLE) in Berlin ein.
Der DBV schreibt hierzu: „…Die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland wird für die Halter von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren auf der Weide zunehmend zum existentiellen Problem. Während in anderen europäischen Mitgliedsstaaten bereits eine Regulierung des Wolfes praktiziert wird, erhalten die Weidetierhalter in Deutschland lediglich Hinweise auf zusätzliche Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen. Beim Wolfsgipfel der 4D. Digitalagentur für das Land eG in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bauernverband am 28.04.2023 soll eine ehrliche Bestandsaufnahme zum Thema Wolf und Weidetierhaltung durchgeführt und erforderliche Schritte für eine Regulierung des Wolfsbestandes diskutiert werden. Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
Der Wolfsgipfel findet am 28. April 2023 von 10.00 bis 12.30 Uhr im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin statt und kann auch im Livestream auf www.bauernverband.de verfolgt werden. Das Programm des Wolfsgipfels ist angehängt.
Unter dem folgenden Link können Sie sich für eine Teilnahme vor Ort anmelden. Die Zusage für einen Teilnahmeplatz erhalten Sie in einer gesonderten Mail: https://wolfsgipfel.4d-agentur.de/registrieren
Wir würden uns freuen, Sie zum Wolfsgipfel in Berlin begrüßen zu dürfen. Gerne können Sie die Einladung an Interessierte weiterleiten….“
Also melden Sie sich gerne an oder verfolgen Sie die Veranstaltung digital.
Ihr BDZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Internationale Grüne Woche wurde gestern am 29. Januar 2023 nach 10 Messetagen beendet. Wir konnten einen ca. 200 qm großen Messestand nutzen, der uns von einem neuen Team und Architekten entwickelt wurde.
Wir danken allen, die zum Gelingen beigetragen haben; hervorgehoben alle, die Standdienst übernommen haben, die Züchter und Tierhalter, die uns die Tiere gestellt und betreut haben und das engagierte Wollteam.
Insgesamt hatten wir 45 Ausstellungstiere verschiedener Schaf- und Ziegenrassen, fast allen Landesverbände haben sich in den Standdienst eingebracht und wir hatten Besuche der Landesminister aus Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg, Fr. Nick, Parl. Staatssekretärin im BMEL, Präsidenten des DBV sowie der Landesbauernverbände, der ADT, Wirtschaftspartner sowie Bundestagsabgeordnete.
Themen mit entsprechenden Botschaften wurden über den Standdienst mittels entsprechender Roll Ups und Postern – den LVen wurden die Vorlagen bereits zugesandt - vermittelt zu:
Neu war in diesem Jahr die Einbindung der WDL mit der Botschaft der 100%-igen Schlachtkörperverwertung durch Nutzung der weniger wertvollen Teilstücke und Innereien durch Export nach China und andere interessierte Länder. In diesem Zusammenhang wurde auf der Grünen Woche auch ein entsprechendes Lammgericht mit einer neuen Rezeptbroschüre gereicht bzw. verteilt. Zielsetzung ist es, diese 15% des Schlachtkörpers, die entweder in die Tierernährung fließen oder kostenpflichtig zu entsorgen sind, einer besseren Wertschöpfung zuzuführen.
Den Link zur Bildergalerie finden sie unter diesem Beitrag.
Ihr BDZ
behandelte Themen:
behandelte Themen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie, zu beachten , dass gem. § 26 Abs. 3 Ziffer 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) die HIT-Stichtagsmeldung zum 01.01.2023 auf der Seite der HIT-Datenbank (www.hi-tier.de) bis spätestens zum 15.01.2023 erfolgt sein muss.
Diese Meldung ist zudem essenziell für die Nutzung der ab 2023 beantragbaren Tierprämie im Zuge der neuen GAP, denn nur weiblichen Tiere, die zum Stichtag 01.01.2023 das Alter von mindestens 10 Monaten erreicht haben, sind förderfähig. Sie haben hierzu weitere Fragen? Wenden Sie sich an ihren Landesverband.
Verspätet gemeldete Tiere in der HIT sind nicht förderfähig.
Ihr BDZ
Vom 26. – 28. September fand im Bonner WCCB der Kongress zur „Zucht und Erhaltung alter und bedrohter einheimischer Nutztierrassen“ statt.
Bei diesem referierten nationale und internationale Experten zu unterschiedlichsten Themen bezüglich dem Erhalt bedrohter Arten.
Die VDL und der BDZ waren mit mehreren Vorträgen mit den folgenden Themen eingebunden:
Auch ein VDL-/BDZ-Infostand, bei dem sich die Teilnehmer über die Verbandsarbeit informieren konnten, war vorhanden.
Der umfangreiche Tagungsband zum Nachlesen kann bei der DGfZ bestellt werden.
Ihr BDZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
alte Nutztierrassen sind ein bedeutender Bestandteil in der biologischen Vielfalt. Bedauerlicherweise sind in der Vergangenheit zahlreiche Rassen so gut wie verloren gegangen und stehen nun in den „Roten Listen“ der gefährdeten einheimischen Nutztierrassen in Deutschland. Als tiergenetische Ressource sind diese gefährdeten Arten bedeutend für zukünftige Prozesse der züchterischen Anpassung an künftig sich verändernde Bedingungen.
Aus diesem Grund veranstaltet das BMEL in Kooperation mit GEH, DGFZ und IBV den
„Nationalen Kongress zur Kultur und Vielfalt regionaler und bedrohter Haustierrassen 2022“
vom 26. - 28. September 2022
im World Conference Center Bonn.
Der Kongress bietet die Möglichkeit eines umfänglichen Informations- und Erfahrungsaustauschs der Beteiligten, um den zunehmenden Artengefährdungen entgegenzuwirken und die Bestände zu sichern.
Die Tagung ist die Fortsetzung des nationalen Workshops Schafe und Ziegen im BMEL in Berlin und des Internationalen Schaf- und Ziegenkongresses im WCCB in Bonn.
Wir bitten Sie bereits jetzt um Werbung für eine Teilnahme, auch wenn die Veranstaltung wenige Tage vor den Bundesschau Schafe in Alsfeld stattfindet. Solche Höhepunkte sollten wir durch rege Teilnahme unterstützen.
Der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter sowie die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände werden ebenfalls mit einem Stand auf dieser Veranstaltung vertreten sein.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter:
https://ktmlandingpage.bmel.de/veranstaltung/kongress-2022
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BDZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Unterstützung der Landwirtschaftlichen Rentenbank hat der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter e.V. (BDZ) eine Einsteigerbroschüre für die Ziegenzucht und -haltung auf den Weg gebracht. Dieses 1x1 für Neueinsteiger in die Ziegenhaltung vermittelt auf 120 Seiten die ersten wichtigen Grundlagen der Ziegenhaltung in zusammenfassender und gleichzeitig leicht verständlicher Form. Zu den Themenbereichen zählen rechtliche Grundlagen, Rassenkunde, Verhalten, Haltung, Fütterung, Krankheiten, Gesundheit sowie Ansprechpartner bei weiteren Fragen. Bei Interesse können Sie diese im BDZ-Onlineshop käuflich erwerben oder direkt bei Ihrem Landesverband. Mitglieder in einem BDZ-Mitgliedsverband erhalten die Broschüre für 5,00 € und Nicht-Mitglieder für 10,00 € zzgl. Versandkosten.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr BDZ
Anlässlich der aktuell diskutierten Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungsund Kontrollsystems (InVeKoSV), die Teil der zukünftigen GAP-Reform 2023 bis 2027 ist, fordern VDL und BDZ, beides Dachverbände der deutschen Schaf- und Ziegenzüchter und - halter, ein praktikables Anwendungssystem. Die zukünftige neue Tierprämie, die nach 2004 endlich wieder eingeführt wird, ist sehr zu begrüßen, so die beiden Vorsitzenden Alfons Gimber, VDL, und Bernd Merscher, BDZ. Sie ist dringend notwendig, um die schwierige Arbeit finanziell abzusichern. In der Schafhaltung liegen nach aktuellen Auswertungen die Einkommen im Durchschnitt der letzten Jahre im Mittel bei einem Stundenlohn von unter 6,-- € und damit deutlich unterhalb des Mindestlohns incl. der bisherigen Agrarhilfen.
Da diese Tierprämie in Höhe von ca. 34 ,-- €/Tier und Jahr so wichtig ist, muss ihre Beantragung nicht, wie es der aktuelle Entwurf zur InVeKosVerordnung vorsieht, noch eine aufwendige elektronischen Erfassung aller beantragten prämienfähigen Tiere mit der 12- stelligen Kennung erforderlich machen. Dies geht über das zugrundeliegende EU-Recht hinaus und führt zu unnötigen Arbeitsbelastungen. Diese Zeit ist besser bei den zu betreuenden Tieren einzusetzen, so beide Vorsitzende. Beim Antrag sollte die eine Angabe der Anzahl prämienfähigen Tiere ausreichen, da die Tiererfassung und -bewegung über die seit Jahren anzuwendende Viehverkehrsverordnung vorgenommen und daher bei vor Ort Kontrollen bereits prüfbar ist.
VDL und BDZ nutzen die Möglichkeit der Stellungnahme zum Verordnungsentwurf, um dem Bundeslandwirtschaftsministerium wie auch den Landesministerien diese und andere Hinweise aus Sicht der Praxis zu übermitteln, damit die Umsetzung der zukünftigen Tierprämiennutzung praktikabel, mit dem geringsten Aufwand und korrekt vorgenommen werden kann. Schließlich braucht es zur zukünftigen Sicherstellung der Schaf- und Ziegenhaltung mit aktuell ca. 1,5 Mio. Schafen und 120.000 Ziegen und ihren wichtigen Leistungen, dem Angebot hochwertiger Nahrungsmittel wie Fleisch und Milch und dem Naturrohstoff Schafwolle – alles erzeugt auf den Grünland – und der Verbesserung der Biodiversität sowie Sicherung des Küstenschutzes und der Landschaftspflege weiterhin junger engagierter Menschen, die in diese Branche einsteigen und ihre berufliche Zukunft sehen, so beide Vorsitzende. Dafür bedarf es einfacher und verlässlicher agrarpolitisch beschlossener Maßnahmen. Die Tierprämie ist hier ein sehr wichtiges Instrument.
Ihr BDZ
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass der BDZ für das erste Kennenlernen der Ziegenhaltung mit finanzieller Unterstützung der Landwirtschaftlichen Rentenbank das „1x1 für Einsteiger“ erarbeitet und aufgelegt hat. Die Broschüre wird in wenigen Wochen verfügbar sein.
Auf über 100 Seiten findet der Leser die ersten wichtigen Informationen und Grundlagen der Ziegenhaltung in leicht verständlicher Form zusammengetragen und mit Illustrationen verdeutlicht. Die Themenbereiche beinhalten die rechtlichen Grundlagen, Rassenkunde, Verhalten, Haltung, Fütterung, Krankheiten, Gesundheit sowie Ansprechpartner für weitere Fragen.
Möge diese Broschüre mit dazu beitragen, dass die Zahl der Ziegeninteressierten und kundigen Ziegenhaltern zukünftig steigen möge.
Die Abgabe wurde wie folgt festgelegt:
Bei Interesse bitte melden unter info@ziegen-sind-toll.com.
Ihr BDZ
Anbei erhalten Sie den Link zur
DBV-Veranstaltung
"Zukunft von Wolf und Weidetierhaltung – Perspektiven von Prävention und Bestandsmanagement"
26. Januar 2022, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Ihr BDZ
Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) fordern gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) und dem Bundesverband Rind und Schwein (BRS) für die zukünftige GAP ab dem Jahre 2023 eine Stärkung der Weidetierhaltung und ebenso der Grünlandwirtschaft.
Die Vorsitzenden Alfons Gimber, VDL, und Bernd Merscher, BDZ, begrüßen die Einführung der geplanten Tierprämie zur gezielten Stärkung der Schaf- und Ziegenhaltung. Hier geht der Dank an die Agrarministerkonferenz und das Einlenken des Bundeskabinetts. Schließlich haben die massiv gesunkenen Schaf- und niedrigen Ziegenbestände der letzten Jahre dazu geführt, dass der überwiegende Teil des in Deutschland verbrauchten Lammfleischs sowie Schaf- und Ziegenmilch und -Käseprodukten mittlerweile importiert werden müssen und die unverzichtbaren und leider kaum wahrgenommen gesellschaftlichen Leistung durch den goldenen Tritt und Biss der Schafe und Ziegen beim aktiven Küsten- und Erosionsschutz immer mehr verlorengehen.
Das politische Ziel, Weidetierhalter und Grünlandbetriebe im Zuge der GAP-Reform ab 2023 mit wirtschaftlichen Perspektiven wirksam zu fördern, muss besser umgesetzt werden. Hierzu zählt so die gemeinsame Feststellung der vier Verbände, dass Bund und Länder die Grünlandbewirtschaftung in den Eco Schemes stärker wertschätzen und damit finanziell attraktiver honorieren muss. Wichtig ist ferner, dass die bewährten Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule nicht durch Umweltauflagen in der 1. Säule bei den Eco Schemes gefährdet oder gar vernichtet werden.“
Hier die wichtigsten Forderungen aus dem gemeinsamen Forderungspapier zur GAP-Reform:
Das vollständige Positionspapier der vier Verbände: Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) und Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) mit Deutscher Bauernverband (DBV), Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS), kann hier heruntergeladen werden:
Mit finanzieller Unterstützung der Landwirtschaftlichen Rentenbank und tatkräftiger Unterstützung der BDZ-Mitgliedsverbänden sowie eingebundener Dienstleistern ist es erfreulicherweise gelungen, die BDZ-Statistik mit aktuelle Zahlen neu aufzulegen, so der BDZ-Vorsitzende Bernd Merscher.
Auf über 100 Seiten, so Merscher sind nach allgemeinen Hinweisen zur Ziege in unserer Gesellschaft, Strukturdaten die wichtigen Leistungsergebnisse der Ziegenrassen, die in den anerkannten Landesziegenzuchtverbänden im Bundesgebiet züchterisch betreut werden, zusammengetragen. Erläuterungen finden sie in dem Nachschlagewerk auch zu den neuen Zuchtprogrammen für alle Ziegenrassen. Neu aufgenommen wurde die Liste der ehrenamtlichen BDZ-Preisrichter sowie die neu beschlossenen Rasse und Zuchtzielbeschreibungen. Aufgelockert wird das mit wichtigen Fakten und Zahlen glänzende Kompendium durch Ausstellungsbilder der einzelner BDZ-Mitgliedsverbände.
Das Nachschlagewerk ist beim BDZ zum Selbstkostenpreis einschließlich Porto und Versandkosten in Höhe von 9,50 € zu beziehen.
Ihr BDZ
Anlässlich der Veranstaltung zu der auch Vertreter der anderen Weidetiere wie Rind, Pferd und landwirtschaftliche Wildhaltung ihre Statements abgaben wies Alfons Gimber unter anderem darauf hin, dass nach wie vor die Problematik nicht gelöst ist. Während der Wolf in besonderer Weise unter Schutz gestellt ist, ist dies bei den Leistungen der Weidetierhalter nicht der Fall. Gegenüber den beiden Vertretern aus dem Bundesumwelt- sowie auch Bundeslandwirtschaftsministerium wies er darauf hin, dass nach wie vor zum Teil still und leise Betriebe aufhören, weil der Aufwand mit dem Herdenschutz oder die Belastung durch Übergriffe nicht mehr zu ertragen sind.
Er forderte, dass neben der 100-prozentigen und zügigen Finanzierung des Herdenschutzes einschließlich des Arbeitszeitaufwandes schnellstmöglich ein bundesweit greifendes Wolfsmanagementsystem Anwendung finden muss, da ein 100-prozentiger Herdenschutz illusorisch ist.
Bei einer Wolfs-Zuwachsrate von 30 % sollte es doch problemlos möglich sein, übergriffige Wölfe unverzüglich zu entnehmen.
Große Hoffnung setzt er auf den Praxisleitfaden, der anlässlich der Umweltministerkonferenz im Frühjahr beschlossen und den Ländern präzise Anleitung gibt, wie die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes umzusetzen ist. Dabei ist es auch wichtig, dass als ernster Schaden schon der erste Übergriff und nicht erst wiederholte Übergriffe nachzuweisen sind.
Alfons Gimber wies auch darauf hin, dass nach seiner Meinung bei geschätzten 1800 Wölfen längst der erforderliche Erhaltungszustand erreicht ist.
Abschließend danke er der Bundesregierung, dass endlich Mittel für die Einrichtung eines Herdenschutz-Kompetenzzentrums beschlossen worden sind. Nun sei es wichtig, dass dort auf länderübergreifend der Gedankenaustausch zum Herdenschutz und zur Weiterentwicklung von Herdenschutz-Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Er forderte, das in die Entscheidungsgremien unbedingt die Vertreter der Weidetierhalter eingebunden werden sollten einschließlich der Landwirtschaftsbereiche des Bundes und der Landesministerien.
Ihr BDZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Veranstaltung „Wolf und Weidetierhaltung – was ist notwendig für ein Überleben der Weidetierhaltung?“ findet bekanntermaßen morgen am Mittwoch, den 20.01.21 von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr als Live-Stream statt. Eine Anmeldung über die Plattform der Internationalen Grünen Woche ist hierfür nicht notwendig, da diese Veranstaltung vom DBV organisiert wird.
Folgender Link kann für den Live-Stream genutzt werden: https://www.bauernverband.de/kalender-veranstaltungen/termin/wolf-und-weidetierhaltung-was-ist-notwendig-fuer-das-ueberleben-der-weidetierhaltung
Es wird die Möglichkeit geben Fragen über die Plattform Slido einzubringen und an einer kleinen Umfrage teilzunehmen. Wie dies funktioniert wird der Moderator der Veranstaltung erläutern.
Vorab zur Info: in einem separaten Browserfenster öffnen Sie die Seite www.slido.de und geben die Event-Code „201“ ein, um an der Fragerunde um Umfrage teilzunehmen.
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Internationalen Grünen Woche ist eine Registrierung nötig unter: https://www.gruenewoche.de/
Der Veranstaltungsplan der Internationalen Grünen Woche 2021 ist beigefügt.
Ihr BDZ
Der BDZ ist es ein großes Anliegen, die Mitglieder der Landesverbände bei ihrer Direktvermarktung zu unterstützen. Dazu hatten wir mit Hilfe der Landwirtschaftlichen Rentenbank im Jahre 2017 die Broschüre „Multitalent Ziege: Haltung – Produkte – Direktvermarkter“ aufgelegt, die u.a. eine bundesweite Übersicht aller direktvermarktenden Mitglieder der BDZ-Landesverbände enthält.
Dieses Direktvermarkter-Broschüre wurde nun im Rahmen eines weiteren Projekts, das von der Landwirtschaftlichen Rentenbank gefördert wird, digitalisiert– und zwar auf eine zeitgemäße und moderne Art und Weise; d.h. die Direktvermarkter-Angebot werden auf die BDZ-Homepage gesetzt, so dass es von den Verbraucherinnen und Verbraucher auch dort zu finden ist und sie hierfür auch über Routenplaner direkt zu finden sind.
Um diese effiziente und attraktive Möglichkeit für alle direktvermarktenden Betriebe, die gleichzeitig Mitglied bei einem BDZ-Landesverband sind, zu bieten, nutzen wir für die Digitalisierung die Software eines jungen Start-Up „Frisches Zeug“, mit dem wir zusammenarbeiten.
Hintergrund ist, dass der BDZ mehr als eine simple Auflistung der Kontaktdaten des Betriebs auf der BDZ-Homepage setzen möchte. Kunden sind anspruchsvoller und wollen auch ein „Einkaufserlebnis“, gerade auf dem digitalen Marktplatz. Wir wollen Sie und Ihre Betriebe daher besser in Szene setzen.
Was ist dabei zu beachten?
Unser Ziel ist es, Ihren Betrieb kostenfrei auf die Webseite zu platzieren – und somit unsere direktvermarktenden Mitglieder der BDZ-Landessverbände zu fördern und zu stärken!
Vorteil für den Verbraucher:
Auf der BDZ-Homepage finden sie in wenigen Tagen einen Leitfaden, wie sie sich anmelden können.
Ihr BDZ
Die neuen amtlichen Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz belegen eine dramatische Zunahme des
Wolfsbestandes in Deutschland. Das hat erhebliche Folgen für den ländlichen Raum, die Landnutzer und vor
allem die Weidetierhaltung – die Schäden steigen weiter an, naturnahe Weidewirtschaft gerät in Gefahr und
gleichzeitig schwindet die Akzeptanz für den Wolf. Das Aktionsbündnis Forum Natur und die
Weidetierhalterverbände fordern darum:
1. Wolfsbestand in Deutschland nicht kleinreden
Die Zählweise des Bundesamtes für Naturschutz muss zeitnah und nachvollziehbar sein. Sie darf
nicht lediglich auf die Anzahl der Einzeltiere, Paare und Rudel abstellen, sondern muss den daraus
resultierenden Gesamtbestand erfassen.
2. Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist erreicht
In Anlehnung an wissenschaftliche Publikationen handelt es sich bei der Wolfspopulation in
Deutschland um den Westteil der baltisch-osteuropäischen Population. Mit einem
Gesamtbestand von 8.500 Tieren, davon 1.800 Tieren in Deutschland, ist deren günstiger
Erhaltungszustand gesichert.
3. Akzeptanzbestand durch Bund und Länder festlegen
Konflikte zwischen Wolf und Landnutzern sowie Weidetierhalten nehmen weiter zu. Zur
Vermeidung eines unkontrollierten Anstieges des Wolfsbestandes müssen Bund und Länder jetzt
einen spezifischen Akzeptanzbestand festgelegen.
4. Alle Länder müssen jetzt in Wolfsverordnungen eine effektive Wolfsregulierung ermöglichen
Der Bund hat mit seiner Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Frühjahr 2020 die
rechtliche Grundlage für einen Einstieg in die Entnahme von Einzeltieren bis hin zu Rudeln
geschaffen. Die Länder müssen diese Verordnungsermächtigung jetzt mit rechtssicheren
Regelungen für eine effektive Wolfsregulierung ausfüllen. Es ist Aufgabe der UMK, hierfür eine
Muster-Wolfsverordnung zu erarbeiten.
5. Der Wolf ist sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene in das Jagdrecht aufzunehmen
Die FFH-Richtlinie erlaubt bereits jetzt eine Aufnahme des Wolfes in den Rechtskreis des
Jagdrechts bei Einhaltung des Schutzregimes. Das Jagdrecht bietet mit seinem bewährten
Reviersystem und seinen Regelungen zur Jagdausübung den geeigneteren Rechtsrahmen.
6. Die Länder müssen Präventionsmaßnahmen finanzieren und Wolfsrisse vollständig
entschädigen
Es sind vollumfassende Finanzmittel für rasch umsetzbare präventive Maßnahmen sowie für die
vollständige Entschädigung von Wolfsrissen zur Verfügung zu stellen, damit ein Akzeptanzbestand
finanzierbar ist.
7. Die Länder müssen eine unbürokratische Rissbewertung sicherstellen und zu Gunsten der
Geschädigten eine Beweislastumkehr einführen
Die derzeitige Praxis bei der Meldung von Wolfsrissen, dem Verfahren der Rissbegutachtung und
zur Kompensation von Schäden ist unzulänglich und grundlegend neu zu justieren. Zu Gunsten der
Geschädigten ist eine Beweislastumkehr einzuführen. Zukünftig muss eine zeitnahe
Entschädigung bereits dann erfolgen, wenn ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden kann.
8. Der Bund muss die Spielräume des Art. 16 FFH-Richtlinie zur Entnahme von Wölfen vollständig
umsetzen
Die bisherige Umsetzung des Art. 16 FFH-Richtlinie geht zu Lasten der Landnutzer und
Weidetierhalter. Die Möglichkeiten zur Entnahme von Wölfen nach Art. 16 FFH-Richtlinie,
insbesondere des Abs. 1 Ziffer e), müssen jetzt vollständig umgesetzt werden.
9. Bund und Länder müssen die bereits jetzt bestehende Möglichkeit einer Schutzjagd im
nationalen Recht anerkennen
In anderen EU-Ländern wie Frankreich, Schweden und Finnland wird die von der EU auch jetzt
unter der Rechtslage nach Anhang IV der FFH-Richtlinie nicht beanstandete Praxis einer
Schutzjagd in der Abgrenzung zur Lizenzjagd bereits erfolgreich durchgeführt. Der Ansatz selbst
wurde auch seitens des Europäischen Gerichtshofes nicht bemängelt. Eine rechtssichere
Ausgestaltung ist somit auch in Deutschland möglich und muss von Bund und Ländern
schnellstmöglich umgesetzt werden.
10. Die Bundesregierung muss im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft eine Initiative zur
Umstufung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie starten
Die Listen der FFH-Richtlinie von 1992 spiegeln nicht die zwischenzeitlich positive Entwicklung des
europaweiten Wolfsbestandes wider. Eine Überarbeitung der Listen mit einer Umstufung des
Wolfes von Anhang IV zu Anhang V ist zwingend erforderlich, um die rechtlichen und
tatsächlichen Voraussetzungen eines aktiven Bestandsmanagements in Zukunft sicherzustellen.
Das AFN hat einen konkreten „Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes aktives Wolfsmanagement“
vorgelegt, der jetzt umgesetzt werden muss und der hier abgerufen werden kann (https://www.forumnatur.
de/media/wolf_management_2.auflage.pdf).
Auf www.derschafmarkt.de werden männliche und weibliche Zuchttiere, die auf unseren regionalen Zuchtveranstaltungen im September und Oktober bewertet wurden, vom 06. bis 14. November 2020 versteigert.
Die Schafe und Ziegen werden in drei Gruppen versteigert – Fleischschafe, Landschafe, Ziegen. Gebote können ab dem 6. November 10:00 Uhr bis einschließlich 14. November 18:00 Uhr abgegeben werden. Für jedes Tier gibt es eine individuelle Endzeit, so dass es zu keinen Überschneidungen kommt. Auf der Auktionsseite sind alle wichtigen Daten sowie Bilder/ Filme der Tiere verfügbar.
Für das Bieten ist eine Registrierung auf der Seite www.derschafmarkt.de nötig.
Folgende Rassen werden angeboten: Merinolandschaf, Schwarzköpfiges Fleischschaf, Suffolk, Ile de France, Rauhwolliges Pommersches Landschaf, Skudde, Bentheimer Landschaf, Ouessant, Barbados Blackbelly und Thüringer Waldziege.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und zahlreiche Gebote.
Nähere Auskünfte über:
Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V., Neue Chaussee 6, 14550 Groß Kreutz
www.szvbb.de, info@szvbb.de,Tel.: 033 207 / 325 73, Fax: 033 207 / 541 69
Karsten Günther
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sucht für den Fachbereich 71 - Tierhaltung, Tierzuchtrecht - in
Bad Sassendorf baldmöglichst eine/n
Berater/in (m/w/d) für den Bereich Herdenschutz
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/wir/stellen/308-herdenschutz.htm
Ihr BDZ
Am Donnerstag und Freitag, den 15. und 16. Oktober 2020, fand in Bonn der I. Internationale Schaf- und Ziegenkongress unter dem Motto „Schaf- und Ziegenhalter und Wissenschaftler gestalten Zukunft“ statt. Einen Willkommensgruß richtete der Parlamentarische Staats-sekretär Joachim Fuchtel stellvertretend für Bundesministerin Julia Klöckner an die Teilnehmer und eröffnete den Internationalen Kongress. Fr. Gabriele Klingmüller, Bürgermeisterin in Bonn, zeigte sich in ihrem Grußwort an die Gäste sehr erfreut darüber, dass in Corona Zeiten Tagungen in diesem Format möglich sind, wenn die Hygieneauflagen beachtet werden und moderne Medien eingesetzt werden.
Die Vorsitzenden der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, VDL, und des Bundesverbandes Deutscher Ziegenzüchter, BDZ, Alfons Gimber und Bernd Merscher begrüßten diesen Internationalen Kongress ausdrücklich, ist diese Tagung doch der erste Internationale Kongress, der jemals in Deutschland durchgeführt und darüber als Hybridveranstaltung ausgerichtet wird. Ein besonderer Dank, so Gimber und Merscher, ist an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL, zu richten. Das BMEL hat nicht nur trotz der Corona-Schwierigkeiten die Planungen bis zum Start mit unendlich viel Arbeitseinsatz fortgeführt. Es wurde eine Erweiterung der Teilnahmemöglichkeit dadurch sichergestellt, dass sich neben den Referenten und Besuchern vor Ort in Bonn Referenten wie auch Teilnehmer virtuell einwählen konnten.
Nach drei Fachvorträgen u.a. zum Klimawandel begannen in drei parallel stattfindenden Sitzungsräumen die Fachvorträge, jeweils mit 10 Minuten Rede- und 5 Minuten Diskussionszeit. Mehr als 60 Fachvorträge aus ca. 30 Ländern, denen ca. 100 Teilnehmer in Bonn und weltweit über 200 Teilnehmer digital folgten, boten Fachinformationen zu allen Themen rund um die Schaf- und Ziegenzucht, und -haltung. Die Vorträge wurden ergänzt durch über 50 Poster zu weiteren Fachthemen. Insgesamt waren über 160 Vorträge eingereicht worden.
Gimber und Merscher wiesen in der Begrüßung darauf hin, dass der I. Internationale Kongress deutlich macht, dass Schafe und Ziegen weltweit sehr wichtig sind und sie selber als Praktiker tagtäglich von Schafen bzw. Ziegen begeistert sind. Bei weltweit 1 Billion Schafe und über 600 Mio. Ziegen sind kleinen Wiederkäuer weltweit bedeutsam, eine Feststellung, die man sich im Bundesgebiet mit den 1,6 Mio. Schafen und über 200.000 Ziegen durch eine bessere Wertschätzung ebenfalls wünschen würde. Schließlich erfüllen Schafe und Ziegen auch in Deutschland mit der Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel wie Fleisch und Milch, dem Angebot des nachwachsenden Rohstoffes Schafwolle und den gesellschaftlich erbrachten Pflegeleistungen für den Küsten- bzw. Hochwasserschutz und der Landschaftspflege wertvolle Leistungen.
Für die Teilnehmer der Tagung besteht auch noch einige Tage nach der Konferenz die Möglichkeit, sich die Zusammenfassungen der Vorträge herunterzuladen, die Poster anzuschauen und Fragen an die Referenten zu richten.
Es bleibt zu hoffen, dass der I. Internationale Schaf- und Ziegenkongress der erste Schritt darstellt, sich zukünftig stärker länderübergreifend zu Schafen und Ziegen auszutauschen, so die VDL- und BDZ-Vorsitzenden Gimber und Merscher. Er war in jedem Falle ein großer Erfolg. Die Vorträge waren ebenso wie die Poster hervorragend und auch der gesamte Ablauf und die Technik funktionierte stets einwandfrei. Das BMEL hat hier Hervorragendes geleistet ebenso wie sich das WCCB in Bonn als Ausrichtungsstätte für Hybridveran-staltungen exzellent präsentiert hat.
Ihr BDZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
die internationale Tagung zur Zucht von Schafen und Ziegen 2020 im WCCB in Bonn ist erfolgreich eröffnet worden!
Das Programm ist in vollem Gange und deckt immer 3 Vorträge parallel in 3 Sälen ab.
Alle Personen, die virtuell teilnehmen, haben einen Link auf Ihre E-Mailadresse bekommen, mit Anweisungen, wie Sie den virtuellen Rundgang durch die Vorträge starten können. So können Sie jeden Vortrag online mitverfolgen. Dies ist sowohl auf deutsch als auch auf englisch möglich!
Anbei sehen Sie noch ein paar Stimmungsbilder.
Wir wünschen allen Beteiligten viel Erfolg beim Kongress.
Ihr BDZ
Morgen geht’s los. Über 60 Vorträge aus 20 Ländern rund um die Schafe und Ziegenhaltung im ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Bonn (WCCB)
Ihr BDZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
in knapp zwei Wochen findet der internationale Schaf- und Ziegenkongress im WCCB in Bonn statt.
Aktuell verzeichnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über 150 persönliche sowie über 50 virtuelle Anmeldungen für den internationalen Schaf- und Ziegenkongress in Bonn.
Ebenfalls der detaillierte Programmablauf steht bereits fest. Diesen können Sie über den Link anbei abrufen:
https://sheepandgoats2020bonn.org/detailed-congress-programme/
Falls Sie sich noch nicht angemeldet haben, zögern Sie nicht sich noch einen Platz beim internationalen Schaf- und Ziegenkongress zu sichern. Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation nicht persönlich teilnehmen wollen, besteht ebenfalls die Möglichkeit der virtuellen Teilnahme am Kongress. Registrieren können Sie sich über den nachfolgenden Link:
https://pool.regasus.de/online/20BMELSnGA.do
Hygieneauflagen:
Wir und damit meinen wir die Haupt- und Ehrenamtlichen von VDL und BDZ sowie die Mitgliedsverbände sollten alle darauf achten, dass alle Gäste und Teilnehmer den Mundschutz korrekt tragen und auch der Abstand eingehalten wird. Zuwiderhandlungen wären unnötig und würden eventuell die Veranstaltung und die Gesundheit von uns allen in Gefahr bringen. Corona-Hinweise: https://sheepandgoats2020bonn.org/de/corona/
Übernachtung:
Hier können wir nochmals auf das Gustav-Stresemann-Institut (Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn- Bad Godesberg) hinweisen, indem sich bereits einige Damen und Herren einquartiert haben.
Kontaktdaten:
Rezeption:
Tel.: +49 228 / 8107 - 0
Fax: +49 228 / 8107 - 197
Reservierung:
Tel.: +49 228 / 8107 - 222
Fax: +49 228 / 8107 - 198
E-Mail: info@gsi-bonn.de
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr BDZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
nun endlich ist die Anmeldung zur Internationalen Tagung möglich!
Ab sofort ist die Anmeldung zum Internationalen Schaf- und Ziegenkongress im WCCB in Bonn vom 15. bis 16. Oktober 2020 möglich. Da nur eine begrenzte Teilnehmerzahl von ca. 300 Personen corona-bedingt zur Sicherstellung der Hygienevorschriften möglich ist, empfehlen wir eine zeitnahe Anmeldung. Bis 30. September 2020 wird die Anmeldegebühr 60 € und anschließend bis 10. Oktober 2020 80 € kosten. Die Anmeldung nehmen Sie vor über die Homepage zur Tagung über den Link
https://sheepandgoats2020bonn.org/de/corona/
und dort in der oberen Zeile über den Hinweis: REGISTRIERUNG
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Ihr BDZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände hat einen Fragebogen konzipiert, welcher zur Ersterfassung von Wolfsübergriffen genutzt werden und so eine frühere Übersicht von Übergriffen ermöglichen soll. Vom Melder bzw. betroffenen Betrieb wird nicht der Name und Adresse, sondern nur der Kreis veröffentlicht.
Damit sollen die Mitgliedsverbände entlastet werden, bei denen über die zuständige Landesstellen die Erfassung von Übergriffen „schwierig“ verläuft.
Beim Online-Meldebogen haben Sie ebenfalls die Möglichkeit Rissbilder mitzuschicken.
Den Online-Meldebogen finden Sie hier.
Ihr BDZ
Der Beschluss des Bundesrates vom 3. Juli 2020 eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen
einzuführen, wird von der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und dem
Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) sehr begrüßt, so die Vorsitzenden Alfons Gimber und
Bernd Merscher. Bereits in 2019 hatte der Bundesrat auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit diese dringende Hilfe für die Unterstützung der Schaf- und
Ziegenhalter beschlossen, da die bisherigen Hilfen nicht den erhofften Erfolg erzielten; doch bislang
ohne Erfolg.
Zuvor hatten beide Vorsitzenden in einem gemeinsamen Schreiben u.a. die Ministerpräsidenten der
Länder erneut um Unterstützung und damit ein klares Signal in der Plenarsitzung vom 3. Juli 2020 bei
der Behandlung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
gebeten, die Einführung der Weidetierprämie für Schafe und Ziegen in Höhe von 30 € als Zielgröße zu
beschließen; mit Erfolg.
Es ist nun an der Zeit, so Gimber und Merscher, dass sich das Bundeslandwirtschaftsministerium
bewegt und wie in 22 anderen EU-Mitgliedsländern die Weidetierprämie für Schafe und Ziegen einführt.
Der Bundesratsbeschluss sieht eine gekoppelte Stützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch vor,
die bundeseinheitlich erfolgt und einen Zielwert von 30 Euro je beilhilfefähigem Mutterschaf oder -ziege
angestrebt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium darf nicht bei der Flächenprämie in der I. Säule
verharren. Schließlich überzeugen die Argumente und es bedarf nur einer geringen Umschichtung in
der I. Säule, um diese gekoppelte Stützung zu finanzieren. Dies wäre eine wichtige Hilfe, so die beiden
Bundesvorsitzenden für die Schaf- und Ziegenhaltung, zumal die Agrarumweltprogramme aus der II
Säule lediglich einen Ausgleich der Nutzungseinschränkungen darstellen und die Flächenprämie der I.
Säule über steigende Pachtpreise teilweise wieder abfließen. Die Weidetierprämie würde hingegen
beim Betrieb verbleiben.
Die Fristen lassen es ferner zu, so ferner die Feststellung im Bundesratsbeschluss in der Begründung,
rechtzeitig für 2021 diese an das Tier gekoppelte Hilfe einzuführen. Bei einem Einkommen in der
Schafhaltung von unter 6,00 €/Stunde incl. Gelder aus den bisherigen Hilfen, was damit deutlich unter
dem Mindestlohn liegt, und einem Bestandrückgang in den letzten 12 Jahren von -40%, darf die
Bundesregierung diesen Beschluss nicht weiter aussitzen.
Ohne Schaf- und Ziegenhaltung in der bekannten klassischen Form ist der für die Gesellschaft so
unverzichtbare Küsten- und damit Erosionsschutz durch Tritt und Biss von Schaf und Ziege nicht mehr
sichergestellt, so beide Bundesvorsitzende.
Ihr BDZ
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen! Nachdem die Beschränkungen durch die Corona Pandemie auch die Durchführung des traditionellen Zuchtziegenmarktes, der 2020 am 25.Juli in Ingolstadt stattfinden sollte, schwierig macht, entschlossen sich die Ziegenzuchtverbände Bayern und Baden-Württemberg in diesem Jahr gemeinsam einen neuen Vermarktungsweg einzuschlagen. Die besten Zuchttiere aus beiden Bundesländern werden über ein Internetportal in der Zeit vom 25.7. bis einschließlich Sonntag 2.8.2020 zu ersteigern sein.
Angeboten werden männliche und weibliche Tiere aller in den beiden Verbänden registrierten Rassen. Die annähernd 75 gemeldeten Tiere – vertreten sind Jungböcke der Rassen Bunte und Weiße Deutsche Edelziege, Buren und Thüringer Wald Ziegen, sowie weibliche Zuchttiere der BDE und WDE - werden in den vier Wochen vor der Versteigerung von einer Körkommission auf den Heimatbetrieben bewertet, gekört und fotografiert. Ab Mitte Juli stehen dann alle Tiere mit Angaben zu Herkunft, Abstammung, Elternleistung und Foto im Netz. Alle Tiere stammen aus nachweislich CAE und Pseudotuberkulose unverdächtigen Betrieben. Bei allen Tieren ist vermerkt, ab wann der Herkunftsbetrieb am TSE/Scrapie Statusprogramm teilnimmt. Liegt ein Herkunftsbetrieb im Restriktionsgebiet für die Blauzungen Erkrankung, so sind die Tiere nachweislich dagegen geimpft. Kaufinteressenten können sich auf der Seite www.ziegen-auktion.de registrieren und dann ab Samstag den 25.7. aktiv bei den ausgewählten Tieren mitsteigern. Die Verbände stehen selbstverständlich für eine Kaufberatung jederzeit zur Verfügung. Das Ende der Auktion am darauffolgenden Sonntag den 2.8.2020 ist für alle Tiere zeitlich versetzt, so dass man die Chance hat, auch noch ein Tier zu ersteigern, wenn man das erste gewünschte nicht kaufen konnte. Alle Tiere sind gegen Transportschäden und eventuelle Unfruchtbarkeit über die Verbände versichert. Die Abrechnung erfolgt wie bei den realen Märkten über die Verbände nach Abholung der Tiere bei den Herkunftsbetrieben.
Für Ziegenzüchter bietet sich hier auch in Zeiten von Einschränkungen eine gute Möglichkeit wertvolle Zuchttiere aus einer großen Auswahl auszusuchen und zu erwerben. Die Verantwortlichen der Verbände sind sich der großen Herausforderung bewusst, hoffen jedoch auf eine gute Resonanz von Anbietern aber vor allem auch von Käufern aus ganz Deutschland.
Bei Fragen bitte wenden an: Andrea Kaufmann Dipl.Ing.agr., Geschäftsführung Landesverband Bayerischer Ziegenzüchter e.V. (LBZ e.V.)
Geschäftsstellle:
Senator Gerauer Str. 23a
85586 Poing-Grub
Tel. 089/537856
Schwere Zeiten öffnen neue Wege:
Corona-bedingt sind in den vergangenen Monaten viele Veranstaltungen und so auch Auktionen entfallen. Dies führt bei den Züchtern zu z.T. erheblichen Zuchttierabsatzproblemen und auch Käufer finden schwerlich neue Zuchtböcke. Dieses Problem öffnet Überlegungen neuer bzw. anderen Absatzformen. Was im Immobilienbereich bereits seit Jahrzehnten gängige Praxis ist, im Pferdesektor Anwendung findet, wird nun auch bereits bei uns in der Schaf- und Ziegenwirtschaft getestet, so an o.g. Beispiel.
Die Geschäftsführer u.a. der BDZ- Mitgliedsverbände haben sich mit dieser Thematik ebenfalls anlässlich der jüngsten Geschäftsführer-TK am 4. Juni 2020 befasst und beschlossen, das Thema genauer zu betrachten und die Entwicklungen weiter zu verfolgen. Ähnlich wie bei OviCap, wo man über alle Landesverbände ein abgestimmtes Konzept entwickelt hat, was gemeinschaftlich und auf alle Schultern verteilt getragen wird und im Übrigen sehr erfolgreich läuft, stellt sich hier beim Thema Online-Auktion ebenfalls die Frage, ob dies ein bundeweites BDZ-/VDL- -Konzept werden kann bzw. sollte, dass von allen Mitgliedsverbänden genutzt werden kann. Dies würde in der Entwicklung und Pflege letztendlich Zeit und Kosten für jeden Verband sparen, weil es eben gemeinschaftlich angelegt würde, so die ersten Gedanken.
Wie die Online-Aktionen im Schaf- und Ziegenbereich laufen, werden die ersten Erfahrungen zeigen. Auch vit-Verden, Partner und Dienstleiter bei OviCap hat hierzu bereits Überlegungen angestrengt und sich über eine digitale Verkaufsplattform für Zuchttiere Gedanken gemacht zumal über OviCap allen erforderlichen Zuchtdaten verfügbar sind.
Klar wurde in der Diskussion, dass eine mögliche Online-Aktion nicht die bisherigen Auktionen ersetzen sollen, sondern eine Ergänzung darstellen können, solange bisherige Verfahren nicht durchführbar sind. Aber durchaus kann die Online-Auktion als Erweiterung der bisherigen Auktionen verstanden werden, da sich nun Bieter aus anderen Ländern vielleicht verstärkt einklinken und interessiert mitbieten, weil sie vorher bereits das Tier auf dem Foto o. Film haben anschauen können.
In jedem Falle werden sich die Geschäftsführer der BDZ- Mitgliedsverbände mit dem Thema weiter beschäftigen und prüfen, ob es sinnvoll ist, eine Online-Auktions-Rohling zur Nutzung für die Mitgliedsverbände anzubieten.
Ihr BDZ
Immer wieder gehen bei uns Suchanfragen ein. Daher senden Sie uns bitte direkt zu Ihrem Anliegen eine Kleinanzeige mit den Hinweisen "Was Sie suchen " bzw. "Was Sie anbeiten".
Den Link zu den Kleinanzeigen finden Sie am Ende der Meldung.
Meist wird dies am gleichen Tag noch auf die Homepage übertragen
Ihr BDZ
Wir freuen uns über ein sehr reges Interesse an dem Kongress und die bereits zahlreich eingereichten Paper aus allen Teilen der Welt. Aus diesem Grund sind die Beteiligten hoch motiviert, alle Möglichkeiten auszuloten, den Kongress am 15-16. Oktober 2020 in Bonn durchzuführen. Wie bisher hat das BMEL für den Internationalen Kongress eine Homepage eingerichtet unter: https://sheepandgoats2020bonn.org/de/, wo die weiteren Informationen zu entnehmen sind. Das BMEL verfolgt gemeinsam mit VDL, BDZ, WDL und DGfZ ständig die Situation und die Entwicklung der sich verändernden Rahmenbedingungen weltweit. Die durch die Corona-Pandemie verursachte aktuelle Situation erfordert permanente Beobachtung und flexible Reaktionen. Für Referenten, die nicht persönlich am Kongress teilnehmen können, bietet das BMEL daher neu die Möglichkeit an, Vorträge zum Internationalen Kongress zur Zucht von Schaf und Ziege als Videobeitrag einzureichen. Wir halten deshalb eine Verlängerung der Einreichungsfrist von Vorträgen für den Internationalen Kongress zur Zucht von Schaf und Ziege bis zum 14. Juni 2020 als Reaktion auf die bestehende Unsicherheit für die kommenden Wochen und Monate für angemessen. Gerne können Sie den Call for Papers (z.B. an Ihre internationalen Kooperationspartner) weiterverteilen, der hier in der Anlage erneut folgt. Er ist in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch, Polnisch, Türkisch und Russisch verfasst.
Im Falle von Fragen, wenden Sie sich bitte an SheepAndGoats2020@pool.de.
Zu den nachfolgenden Themenschwerpunkten liegen bislang erfreulicherweise insgesamt bereits über 100 Vortragsvorschläge vor, davon 40 aus Deutschland und über 60 aus 28 anderen Ländern. Die Themenblöcke lauten:
o Tierzucht und Genetik: Wie sieht die Zucht von Schafen und Ziegen in der Zukunft aus?
o Tiergenetische Ressourcen, Biodiversität, Robustrassen und Genbanken
o Tierhaltung: Was brauchen Schafe und Ziegen?
o Management und Tierwohl
o Strukturen und Perspektiven der Schaf- und Ziegenhaltung, Nachhaltigkeit
o Ökonomie: Wie kann man die Wirtschaftlichkeit der Haltung von Schafen und Ziegen verbessern
o Umweltleistungen und Klimawandel: Welchen Beitrag leisten Schafe und Ziegen für den Klimaschutz
o Tiergesundheit: Welche Möglichkeiten bietet die Resistenzzucht?
o Freie Themen
Das BMEL bittet darum, dass insbesondere aus dem Kreis der Praxis der Schaf- und Ziegenzucht und –haltung Vorträge eingereicht werden, die aktuell die Schaf- und Ziegenzucht und –haltig umtreibt. Auch hierfür nutzen Sie bitte als Vorlage das Call for Paper. Insbesondere fehlen noch Vorträge zu Ziegenthemen, so das BMEL. Konkret bedeutet dies, dass Praktiker selber Vortragsthemen als Referenten einreichen können. Die VDL- und BDZ-Mitgliedsverbände bitten wir hier hilfreich zur Seite zu stehen.
VDL/BDZ/WDL
Bitte Termin reservieren und bitte um Zusendung „Call for Papers“.
Weitere Infos unter http://sheepandgoats2020bonn.org/de/
Ihr BDZ
Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) nimmt die Studie des
Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zur „Habitatmodellierung und Abschätzung der
potenziellen Anzahl von Wolfsterritorien in Deutschland“ mit großer Verwunderung zur
Kenntnis. Während mit dieser Studie ein Beschluss der Umweltministerkonferenz aus dem
Jahre 2017 umgesetzt wird und man von 700 – 1.400 Wolfsterritorien in Deutschland
ausgeht, sind bislang viele andere Beschlüsse der letzten Umweltministerkonferenzen, die
Klarheit beim Herdenschutz geben würden, nach wie vor nicht umgesetzt worden. Selbst die
Bitte der VDL- und BDZ-Vorsitzenden vor wenigen Wochen an die Umweltministerkonferenz,
das Thema Wolf und Herdenschutz wegen dieser fehlenden Umsetzung unbedingt auf die
Tagesordnung zu setzen, fand keinerlei Beachtung.
Stattdessen wird mit der BfN-Studie den Weidetierhaltern und uns Schaf- und Ziegenhaltern
klargemacht, auf was wir uns einstellen müssen. Wir müssen zukünftig mit über 10.000
Wölfen in Deutschland rechnen,“ so die Vorsitzenden von VDL und BDZ Alfons Gimber und
Bernd Merscher. Welche Konsequenzen, zusätzlichen Arbeitsbelastungen und Kosten dies für
die Schaf- und Ziegenhalter hat und dass die vorgeschriebenen und geforderten
Herdenschutzmaßnahmen in vielen Gebieten aufgrund der topographischen Lage nicht
umgesetzt werden können, wird bei dieser Studie nicht berücksichtigt. Dabei belasten die
bisher schon über 1.000 Wölfe die Schaf- und Ziegenhaltern in vielen Regionen des Landes.
Viele Schaf- und Ziegenhalter geben auf und schließen still und leise ihre Betriebe, weil sie
die ständig steigenden Anforderungen, um die eigenen Tiere zu schützen, nicht mehr
mitmachen können und wollen. Scheinbar rückt immer mehr in Vergessenheit, was die
Kleinen Wiederkäuer für die Gesellschaft beim Küstenschutz, der Offenhaltung der Flächen,
den Biotop- und Insektenschutz leisten. Trotz erheblich gesteigerter Vorsorgemaßnahmen,
die Millionen an Steuergelder kosten, und großem Arbeitsaufwand ist keine 100prozentige
Sicherheit für die Weidehaltung der Tiere zu erreichen.
Gimber und Merscher: „In Zeiten, in denen Politik und Gesellschaft eine Verbesserung des
Tierwohls und die damit verbundene Weidetierhaltung fordern, ist es mehr als
unverständlich, wenn wir aus der Not heraus zum Schutz vor Wölfen mit der Schaf- und
Ziegenhaltung zur ganzjährigen Stallhaltung übergehen müssten.“
Es bleibt zu hoffen, dass die Politik die notwendigen Konsequenzen aus der Studie zieht, die
wenige Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderungen zum Bundesnaturschutzgesetz
veröffentlicht wurde. Mit dem Gesetz hat man es bereits versäumt, eine 1:1 Umsetzung der
FFH-Richtlinie vorzunehmen und damit die Grundlage für ein Bestandsmanagement des
Wolfes zu schaffen. Um die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz zu nutzen, wäre aus
VDL-/BDZ-Sicht auch die Einrichtung weiterer Referenzlabore zu prüfen, um schneller
Ergebnisse zu bekommen, die Voraussetzung für eine zeitnahe Entnahme sind. Wenn sich
mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes keine Beschleunigung des Verfahrens
ergibt, läuft die Änderung an dieser Stelle ins Leere.
Ihr BDZ
Wir suchen wie auf dem Bild abgebildete Hörner.
Falls Sie Hörner dieser Art abzugeben haben, melden Sie sich bitte direkt bei Herrn Nesges:
Kontakt:
Johann Nesges
Telefon: +4935453255
E-Mail: jnesges@googlemail.com
Herzlichen Dank!
Bundesrat schreibt hierzu:
...Beschluss
Rechtssicherheit beim Abschuss von Wölfen
Der Abschuss von Wölfen wird in bestimmten Fällen erleichtert. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz am 14. Februar 2020 grünes Licht erteilt.
Zur Abwehr eines ernsten Schadens
Danach ist der Abschuss bereits zur Abwehr ernster Schäden zulässig. Bislang sprach das Gesetz von erheblichen Schäden. Die Neuregelung soll auch Hobbytierhalter schützen.
Mehr Rechtssicherheit
Ausdrücklich erlaubt ist der Abschuss künftig, wenn unklar ist, welcher Wolf Herdentiere angegriffen hat. Hören die Nutztierrisse nicht auf, dann ermöglicht das Gesetz, weitere Rudeltiere zu
töten. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem Rissereignis gibt. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen ebenfalls
geschossen werden können.
Abschuss genehmigen
Die Länderbehörden müssen jeden Abschuss einzeln genehmigen. Zum Abschuss berechtigt ist grundsätzlich die Jägerschaft. Für den Fall, dass der Abschuss ausnahmsweise nicht durch einen Jäger erfolgt, muss dieser zuvor darüber informiert werden. Nur bei Gefahr im Verzug ist die Benachrichtigung nicht erforderlich.
Füttern verboten
Ausdrücklich verboten wird das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe. Dies soll verhindern, dass Wölfe sich zu sehr an den Menschen gewöhnen.
Ausgleich der Interessen
Die Neureglungen zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen
Ausgleich bringen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten:
Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll einen Tag darauf in Kraft treten.
Entschließung zur Weidetierprämie
In einer begleitenden Entschließung erneuert der Bundesrat seine Forderung nach einer Weidetierprämie. Auf diese Weise werde die gesellschaftlich anerkannteste Form der Nutztierhaltung
angemessen gefördert und ein wesentlicher Beitrag zum Natur-, Arten, Hochwasser- und Klimaschutz sowie zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet.
Für eine Weidetierprämie hatten sich die Länder bereits in ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf und im vergangen Jahr auch mit einer eigenen Initiative (BR-Drs. 141/19 (B))
ausgesprochen.
Die Entschließung geht an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Stand: 14.02.2020
Ihr BDZ
Der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter wünscht Ihnen für das neue Jahr 2020 beste Gesundheit, viel Erfolg und ein gutes Zusammenspiel in der Interessenvertretung für die heimischen Ziegenzüchter und –halter.
In 2020 stehen u.a. mit dem BDZ- und VDL-Info- und Schafwollstand sowie Ausstellungstieren vom 17. - 26.01.2020 in Berlin und dem internationalen Schaf- und Ziegenkongress vom 15. bis 16.10.2020 in Bonn besondere Höhepunkte an, die Sie bitte in Ihrem Terminkalender eintragen.
Ihr
Bernd Merscher
-Bundesvorsitzender-
Bei der am 14.11.19 stattgefundenen BDZ-Zuchtleitersitzung in Kassel wurden aktuelle Informationen rund um das Thema Ziegenzucht ausgetauscht, erste Planungen für die Bundesschau 2020 in Alsfeld getroffen und über den aktuellen Stand des Projekts „Leitlinien für eine bundeseinheitliche Tierbeurteilung von Schafen und Ziegen sowie für die Richterschulung zur Tierbeurteilung“ berichtet. Es wurde darum geworben, den derzeitig an die BDZ-Mitgliedsverbände gesendeten Fragebogen zum Thema Richterschulungen auszufüllen und rechtzeitig an die BDZ-Geschäftsstelle zurückzusenden. So wird das von der Landwirtschaftlichen Rentenbank geförderte Projekt in diesem Jahre zum Abschluss kommen.
Wir danken an dieser Stelle ausdrücklich der Landwirtschaftlichen Rentenbank für die Unterstützung bei der Realisierung dieses Projekts.
Ihr BDZ
Wir freuen uns, dass wir nach langer Pause die Statistik der Ziegenwirtschaft in Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedsverbänden neu auflegen können. Im nächsten Frühjahr werden wir diese mit wichtigen Zahlen zur Ziegenzucht veröffentlichen. Neben Herdbuchzahlen sind Auswertungen der Milchleistungsprüfung und Fleischleistungsprüfung enthalten.
Gefördert wird das Projekt durch Mittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Hierfür danken wir ganz herzlich.
Ihr BDZ
Als äußerst positiven und deutlichen Hinweis der Mehrheit der Bundesländer werten die Vereinigung
Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) sowie der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter
(BDZ) den nach dem 28. Juni 2019 erneut am 11. Oktober 2019 vorgenommenen mehrheitlichen
Beschluss des Bundesrates zur Einführung der Weidetierprämie für Schafe und Ziegen.
In der aktuellen Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung
des Direktzahlungen-Durchführungsgesetze fordert der Bundesrat erneut mehrheitlich die gekoppelte
Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen. In der Begründung heißt es: Die Einführung
einer gekoppelten Prämie für Mutterschafe und -ziegen sei geeignet, die Schaf- und Ziegenhaltung in
Deutschland zu stärken. Hiermit würde Deutschland sich einreihen in die 22 Staaten der EU, die
bereits jetzt gekoppelte Zahlungen für die Schaf- und Ziegenhaltung anbieten. Anderweitige
Förderverfahren, z. B. im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, hätten bisher den
Trend des Bestandsabbaus nicht stoppen können. Die Regelung ziele dabei auf solche vom
Betriebsinhaber angemeldeten, beihilfefähigen Tiere ab, die im überwiegenden Teil der jeweiligen
Weideperiode in Weidehaltung gehalten werden. Die Einführung einer Kopf-Prämie mit dem Zielwert
von 30 Euro/Muttertier führe zu marginalen Kürzungen der Basisprämie, ist jedoch geeignet, die
Einkommenssituation der Schäfer nachhaltig zu verbessern.
VDL und BDZ kritisieren seit Jahren, dass der Wechsel hin zur Entkopplung in der I. Säule zu
katastrophalen Rückgängen in den Schaf- und Ziegenbeständen geführt hat. Trotz einer
Unterversorgung bei Lammfleisch von mehr als 50% habe die Bundesregierung über Jahre
zugesehen, wie dieser Selbstversorgung immer weiter sinkt, andere Länder Deutschland mit
Lammfleisch beliefern und damit gleichzeitig die gesellschaftlichen Leistungen der heimischen Schafund
Ziegenhalter beim Küstenschutz und Landschaftspflege weiter zurückgefahren werden.
Dieser Rückgang wird über die Agrarumweltprogramme der Länder in der II. Säule nicht aufgefangen,
so VDL und BDZ, weil die Programme von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, immer wieder
verändert oder wegen fehlender Mittel der Bundesländer nicht oder nur unzureichend umgesetzt
werden. Es bedarf daher unbedingt einer verlässlichen tierbezogenen Förderung über die I. Säule, so
VDL und BDZ, wie es 22 andere EU-Mitgliedsländer erfolgreich praktizieren, um diese
einkommensschwache Branche mit wichtigen Leistungen bei der Biodiversität, dem Küsten-, Natur
und Umweltschutz zu stärken. Diese Förderung ist unabhängig von dem Herdenschutz erforderlich
und daher zwingend erforderlich.
Ihr BDZ
Anlässlich der BDZ-Zuchtleitersitzung am Mittwoch, den 8. Mai 2019, in Bexbach, Saarland, wurde unter anderem der aktuelle Stand des von der Landwirtschaftlichen Rentenbank geförderten Projekts „Leitlinien für eine bundeseinheitliche Tierbeurteilung von Schafen und Ziegen sowie für die Richterschulung zur Tierbeurteilung“. Die Ergebnisse des zweiten Projektjahres wurden zusammengefasst und dabei die Resonanz der Projektteilnehmer eingeholt. Weiterhin wurde ein Ausblick auf die weiteren Arbeitsschritte im letzten Projektjahr 2019 gegeben, darunter zum Beispiel eine Aktualisierung der ehrenamtlich tätigen Preisrichter sowie die Erstellung eines Leitfadens zur Tierbeurteilung bei Zuchtziegen.
Wir danken an dieser Stelle ausdrücklich der Landwirtschaftlichen Rentenbank für die Unterstützung bei der Realisierung dieses Projekts.
Ihr BDZ
Die ehrenamtlichen Preisrichter sind wichtiger und in der Wahrnehmung vor Ort unersetzlicher Bestandteil der Zuchtarbeit. Es handelt sich hierbei zumeist um langjährige und erfahrene Züchterinnen und Züchter, die damit ihre umfangreichen züchterischen Erfahrungen und ihren fachkundigen Blick der Zuchtarbeit und konkret der Beurteilung und Rangierung der Zuchtschafe widmen. Sie werden zukünftig immer wichtiger; insbesondere wenn zu befürchten ist, dass bei hauptamtlichen Zuchtleitern zunehmend der Rotstift durch Finanzkürzungen angesetzt werden könnte.
Dieser Arbeit sollte, so die Auffassung von BDZ eine größere Aufmerksamkeit, Wertschätzung und damit auch Schulung und Weiterbildung entgegengebracht werden. Für die erforderlichen Schritte konnte die Landwirtschaftliche Rentenbank dankensweise für ein Förderprojekt gewonnen werden.
Erfreulicherweise gab und gibt es bei der Umsetzung der Maßnahmen in den Mitgliedsverbänden bereits zu lobende Aktivitäten.
Im ersten Schritt werden erstmalig im Schäfereikalender 2019 sowie hier auf der BDZ -Homepage alle in den Landesverbänden eingesetzten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter getrennt für Schafe aufgelistet. BDZ hat im Vorfeld ihre Mitgliedsverbände um die entsprechende Zuarbeit und Benennung der eingesetzten ehrenamtlichen Richter gebeten. Die Liste wurde mit tatkräftiger Unterstützung von Dr. Mendel zusammengestellt.
Alle Richterinnen und Richter werden noch im Verlauf der nächsten Monate eine entsprechende BDZ-Urkunde erhalten.
Nachfolgend die Preisrichter unterteilt nach den Verbandsgebieten:
Mit Freude und Dankbarkeit stellt der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter fest, dass die Erstellung einer bundesweiten Direktvermarkterübersicht in wenigen Wochen zum Abschluss gebracht werden kann.
Über Monate hinweg wurde von einer BDZ-Arbeitsgruppe mit tatkräftigen Unterstützung der BDZ-Mitgliedsverbände und den interessierten Ziegenhaltern ein Nachschlagewerk zusammengestellt, das neben allgemeinen Informationen zur Ziegenhaltung in Deutschland und ihren Leistungen Produktinformationen zu Ziegenmilch,- käse und fleisch sowie –wolle beinhaltet auch schmackhafte Rezepte auflistet. Kernstück der Broschüre wird die Zusammenstellung der ca. 150 Direktvermarkter verteilt auf das gesamte Bundesgebiet sein.
Das Projekt konnte nur in Angriff genommen werden, weil die Landwirtschaftliche Rentenbank dieses dankenswerterweise finanziell unterstützt.
Ihr BDZ
Sachsen-Anhalt ist der erste BDZ-Mitgliedsverband, der seine Direktvermarkteradressen aktualisiert dem Bundesverband deutscher Ziegenzüchter für die Erstellung des bundesweiten Direktvermarktungverzeuchnisses zur Verfügung gestellt hat.
Von den anderen Verbänden wird die Zuarbeit im Verlauf des August 2017 erwartet, damit die Übersicht mit Rezeptvorschlägen, Produktinformationen u. Infos zur Ziegenhaltung zeitnah fertiggestellt werden kann.
Ihr BDZ
Anlässlich der erweiterten Präsidiumssitzung des Deutschen Bauernverbandes e.V. am 28. Juni 2017 in Berlin ging Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke, der Landwirtschaft mit Schwerpunkt Tierproduktion studiert hat und u.a. auch Schafe gehalten hat, in seinem Grußwort u.a. auf ein großes Problem der Weidetierhalter, den Wolf, ein. Er hob die Leistungen der Weidetierhaltung als eine sehr wichtige Form der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung hervor, die durch die Ausbreitung des Wolfes massiv beeinträchtigt wird. Er weist auf die alleine in Brandeanburg geschätzten Anzahl von 21 Rudelsrudeln in Brandenburg hin. Dr. Woidtke befürchtet, dass die Weidetierhalter und die erbrachten gesellschaftlichen Leistungen durch den Wolf massiv bedroht sind.
Hier reicht nicht die Entschädigung bei Schäden durch Übergriffen aus. Für den Weidetierhalter ist es höchst belastend, wenn er auf der Weide seine zerrissenen Tiere nach einem Wolfsübergriff findet. U.a. aus diesem Grunde werde derzeit in Brandenburg eine Verordnung erarbeitet, die letztendlich bei wiederholten Übergriffen die Entnahme des Wolfes in letzten Konsequenz beinhaltet.
Ihr BDZ
Für die Umweltministerkonferenz Anfang Mai in Bad Saarow wurde gemeinsam mit den Weidetierhalterverbänden eine Gemeinsame Erklärung „Weidetiere konsequent vor dem Wolf schützen“ verabschiedet und zu Beginn der Ministerratssitzung dem Staatssekretär des Bundesumweltministeriums, Jochen Flasbarth, und den Umweltministern aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, Till Backhaus und Jörg Vogelsänger, übergeben.
Ihr BDZ
VDL und BDZ sowie die angeschlossenen Mitgliedsverbände nutzen erfolgreich die IGW für politische Gespräche:
Unter anderem fanden Gespräch mit
- den Landesministern Höfken und Wissing, Rheinland-Pfalz
- Landesminister Vogelsänger
- CDU-/CSU-Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft unter dem Vorsitz von Hrn. Holzenkamp.
- Bundestagsabgeordneten Fr. Dr. Tackmann
- Bundestagsabgeordneten Fr. Crone
statt.
VDL und BDZ forderten u.a.:
- mehr Unterstützung beim Thema Herdenschutz. So behandele die neue bundeszentrale Einrichtung leider noch nicht die vielen ungeklärten Fragen beim Herdenschutz. Daher bedarf es dringend eines bundesweiten Herdenschutzzentrums, das tatsächlich rasch Fragen des Herdenschutzes länderübergreifend aufgreift und bearbeitet. Hier bieten sich VDL und BDZ bei der Koordinierung und Durchführung gerne an.
- Bei der Düngeverordnung darf die Beweidung mit Schafen und Ziegen für den Betrieb, der dem Schaf- bzw. Ziegenhalter Flächen zur Verfügung stellt, nicht zum Nachteil gereicht werden. Schließlich werden mehr Nährstoffe aus dem Boden entnommen wie eingetragen werden.
- Beim Schlachten trächtiger Tiere sollte gemäß der Gemeinsamen Erklärung der Schaf- und Ziegenwirtschaft auf eine gesetzliche Regelung verzichtet werden. Stattdessen bedarf es der Unterstützung bei Schulung und Weiterbildung der Betriebe vor Ort. Hierfür bieten sich die Verbände gerne an.
- Beim Thema TSE sei bislang ebenfalls noch keine praktikable Lösung geschaffen, die einen innereuropäischen Austausch von Zuchttieren ermöglicht.
Ihr BDZ
Der Schaf- und Ziegenwirtschaft und damit sowohl allen Schaf- und Ziegenhalter wie auch den Verantwortlichen in den Schaforganisationen ist der tierart- und tierschutzgerechte Umgang mit den anvertrauten Tieren ein besonderes Anliegen.
Aus diesem Grunde haben sich die in diesem Branche aktiven Organisationen auch an einer Studie zur Erhebung von Schlachtungen tragender Wiederkäuer beteiligt.
Darüber hinaus wurde gemeinsam von der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, VDL, der Wirtschaftsvereinigung Deutsches Lammfleisch, WDL, dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter, BDZ, dem Bundesverband Berufsschäfer, der Vereinigung der Schaf- und Ziegenmilcherzeuger, VSZM, der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft - Fachgruppe Krankheiten kleiner Wiederkäuer, DVG, sowie dem Institut für Tierzucht der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft eine "Bundesweite Erklärung zur Vermeidung der Schlachtung tragender kleiner Wiederkäuer" erarbeitet, um mögliche Schlachtzahlen weiter reduzieren zu können.
Diese Erklärung wurde unmittelbar nach Unterschrift durch die Vertreter oben genannter Organisationen u.a. an die Agrarausschuss-Mitglieder des Deutschen Bundestages gesandt, um bei einer geplanten möglichen gesetzlichen Regelung eine Einbeziehung der Kleinen Wiederkäuer zu verhindern.
Erfreulicherweise war es der Branche kurzfristig gelungen, diese bundesweite Erklärung persönlich anlässlich einer Unterredung u.a. mit Staatssekretär Dr. Onko Aeikens sowie Staatssekretärin Fr. Dr. Maria Franziska Flachsbarth, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, am 11. Januar d.J. und damit noch vor Beginn der Internationalen Grünen Woche vorzustellen und die Hintergründe für diese Erklärung zu erläutern. Stellvertretend nahmen für die unterzeichnenden Organisationen Jürgen Lückhoff, VDL, Fr. Dr. Walther, BDZ, Josef Baumann, WDL, Dr. Karl-Heinz Kaulfuß, DVG, Günther Czerkus, Bundesverband Berufsschäfer, sowie Dr. Stefan Völl, VDL, BDZ, WDL, teil.
Beide Staatssekretäre begrüßten die bundesweite Erklärung ausdrücklich. Sie begründeten ferner die Hintergründe für eine mögliche gesetzliche Regelung zur Vermeidung der Schlachtung trächtiger Tiere, die grundsätzlich für alle landwirtschaftlichen Nutztiere gelten solle. So seien Informationen über die Schlachtung trächtiger Tiere an das Bundesministerium herangetragen worden, die sich leider nach wissenschaftlicher Überprüfung bestätigt hätten.
Man wolle jedoch aufgrund der durchaus plausiblen und damit nachvollziehbaren Gründe, die von den Teilnehmern auch mit konkreten Beispielen und Vorschlägen unterlegt wurden, prüfen, ob die kleinen Wiederkäuer bei einer gesetzlichen Regelung ausgenommen oder eine Übergangsregelung vorgesehen werden könne.
Ihr BDZ
04. Januar 2017
Am Mittwoch den 30.11.2016 fand in Neustadt OT Berthelsdorf die gemeinsame Fachtagung der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V., Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter, der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. statt.
An dieser eintägigen Veranstaltung, die dankenswerter Weise durch Mittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V., namentlich Herrn Dr. Blanché, gefördert wurde, haben neben Verbandsvertretern Fachleute von Landesbehörden sowie befreundeten Organisationen und insbesondere eine Vielzahl betroffener Praktikern teilgenommen. Insgesamt konnten mehr als 180 Teilnehmer begrüßt werden.
Eine Zusammenfassung und die uns vorliegenden Einzelvorträge finden Sie unter dem Reiter Beutegreifer.
03. Januar 2017
Das Thema Schlachten trächtiger Tiere wird bereits seit Monaten diskutiert. So wurde u.a. eine Studie zur Erhebung der Größenordnung sowie der möglichen Gründe in Auftrag gegeben.
In Kenntnis dieser Diskussion um das sehr sensible Thema hatte die WDL-Arbeitsgruppe, die in regelmäßigen Telefonkonferenzen Artikel für die Schafzucht erarbeitet und verfasst hatte, auch dieses Thema aufgegriffen.
Doch da nun das Bundeslandwirtschaftsministerium die konkrete Absicht hat, in eine gesetzliche Regelung (Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz) zur Verhinderung der Schlachtung trächtiger Tiere die kleinen Wiederkäuer aufzunehmen, wurde nachfolgender gemeinsamer Vorstoß einer „Bundesweiten Erklärung“, die von den in der Schaf- und Ziegenwirtschaft aktiven Dachverbände so auch VDL, WDL und BDZ sowie einer Landesbehörde gemeinsam erarbeitet und verabschiedet. Ziel ist es, mit diesem gemeinsamen Vorstoß der Wirtschaft, der breit gestreut und auch den in den politischen Entscheidungsprozess eingebundenen Abgeordneten gesandt wurde, eine rechtliche Regelung für die kleinen Wiederkäuer zu verhindern.
08. Mai 2015
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte für den 7. Mai 2015 zu einem Fachgespräch zum Thema „Wolf – seine Bedeutung Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd“ eingeladen. Zu den Teilnehmern zählten Vertreter der Landesministerien sowie der Verbände aus den Bereichen Jagd und Landwirtschaft.
Bereits Ende 2014 hatte das Bundesumweltministerium zum Thema Wolf zu einem Runden Tisch eingeladen.
Zusammenfassend stellte das BMEL aus den Vorträgen und Diskussionsbeiträgen fest, dass insbesondere die Weidetierhaltung durch die Verbreitung des Wolfes erheblich betroffen ist und daher Handlungsbedarf besteht. Die Mehrheit der Teilnehmer drängte darauf, dass trotz der Zuständigkeit der Länder eine zentrale Stelle eingerichtet werden sollte, bei der länderübergreifende Themen rund um das Thema Wolf gesammelt und aufbereitet werden.
Erheblicher Handlungsbedarf bestehe, so die Verbandsvertreter, in den Bereichen der finanziellen Unterstützung von Vorsorge- und Entschädigungsmaßnahmen, der Harmonisierung bei Rissbegutachtungen und Schaffung von Transparenz bei Fragen rund um das Wolfsaufkommen. Auch die Frage des Versicherungsschutzes bei Unfällen nach Tierausbrüchen als Folge von Wolfsübergriffen ist noch klärungsbedürftig.
Ihr BDZ
24. April 2015
Vertreter der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V. (VDL) sowie des Bundesverbandes
Deutscher Ziegenzüchter e.V. (BDZ) waren für den 23. April 2015 zu einem
Berichterstatter-Gespräch, im Rahmen einer Unterredung mit den Obleuten dieses Ausschusses,
eingeladen. Thema war der Forderungskatalog von VDL und BDZ zum Erhalt der Weidebewirtschaftung
und Landschaftspflege mit Schafen und Ziegen unter den Bedingungen
der Anwesenheit von freilebenden Wölfen zu erörtern. VDL und BDZ wurden vertreten durch
den stellvertretenden VDL-Vorsitzenden Herrn Lückhoff, die stellvertretende Vorsitzende des
VDL-Arbeitskreises Beutegreifer Fr. Humpert, den BDZ-Vorsitzenden Herrn Merscher und
den VDL- u. BDZ-Geschäftsführer Herrn Dr. Völl.
Hauptthema war die besondere Belastung der Weidetierhaltung und im Speziellen der Schaf- und
Ziegenhaltung durch die Verbreitung des Wolfes. Es ist für die Betriebe nicht leistbar,
einerseits die Erfüllung der gesellschaftlichen Leistungen im Rahmen des Küstenschutzes und
der Landschaftspflege sicherzustellen und andererseits sich der Übergriffe von Wölfen im
Rahmen der täglichen sehr arbeitsintensiven Betreuung der Tiere zu erwehren. Es handele
sich hier nicht nur um ein Problem großer Betriebe. Gerade kleine Schaf- und Ziegenbetriebe
werden die Tierhaltung sehr schnell einstellen, wenn hier kein effizienter Plan entwickelt
wird. Mit dem Rückgang der Schaf- und Ziegenhaltung gehen zudem wertvolle Bereiche der
Artenvielfalt der Flora und Fauna verloren, so die Verbandsvertreter.
Die Teilnehmer waren sich sehr schnell einig, dass es bei dieser Thematik eines schnellen
Handelns bedarf und die aufgeworfenen Fragen insbesondere auch unter Einbeziehung der
Vertreter der betroffenen Weidetierhalter vorgenommen werden sollte. Der Agrar- wie auch
Umweltausschuss und nicht zuletzt der Finanzausschuss sei hier gefordert, wenn es u.a. um
Versicherungsfragen gehe.
Die Verbreitung des Wolfes über mehrere Bundesländer und die Notwendigkeit in vielen Aufgabenfeldern
bundeseinheitlich zu verfahren und von den Erfahrungen aus anderen Bundesländern
zu lernen mache es zudem erforderlich, dass der Bund sich hier verantwortlich zeigen
müsse, so die Verbandsvertreter. Dieser Notwendigkeit schlossen sich die Vertreter des
Ausschusses ebenfalls an und sagten zu, dieses Thema weiter im Sinne der gemeinsam erarbeiteten
Ergebnisse weiter zu verfolgen.
Ihr BDZ
14. April 2015
Am 6. März hat der Bundesrat beschlossen, dass die Testpflicht auf BSE für gesund geschlachtete Rinder zukünftig gänzlich entfallen wird. Zudem wird es kein verpflichtendes Monitoring für 132
Monate alte Rinder geben.
Da das Thema TSE-Monitoring für Schafe und Ziegen intensiv diskutiert wird, haben VDL und BDZ das zuständige Referat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft um Einschätzung gebeten, inwieweit mit einer Abschaffung der Testpflicht für Schafe und Ziegen gerechnet werden kann, bzw. inwieweit sich das Bundesministerium für eine entsprechende Regelung einsetzen wird.
Über die weiteren Entwicklungen werden VDL und BDZ zeitnah informieren.
Ihr BDZ
02. April 2015
Die aktuelle Agrarreform bietet die Möglichkeit, dass verschiedene landwirtschaftliche Produktionsbereiche zukünftig wieder
enger zusammenarbeiten. Mit der nationalen Umsetzung der Agrarreform können bereits ab 2015 Zwischenfrüchte auch von Schaf- und Ziegenherden abgeweidet werden und damit Marktfruchtbauer und
Schaf- sowie Ziegenhalter sich zu beiderseitigem Vorteil ergänzen, so die Einschätzung der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V. (VDL) sowie des Bundesverbandes Deutscher
Ziegenzüchter (BDZ).
Der Ackerbauer kann Flächen, auf denen Zwischenfrüchte angebaut werden, im Antrag für die Basisprämie als ökologische Vorrangflächen im Rahmen der Greening-Regelungen deklarieren und diese Flächen dem Schaf- und Ziegenhalter zur Überweidung anbieten. Für die Schaf- und Ziegenhalter würden sich damit zusätzliche Futterflächen ergeben. Natürlich müssen hier einige Aspekte berücksichtigt werden. So darf die Überweidung nur in dem Maße durchgeführt werden, dass die Aufwuchsnarbe nicht zerstört wird. Ferner sind auch nur spezielle Ansaatmischungen zulässig.
Etwaige Fragen können sicherlich die Fachberater vor Ort beantworten. Also, so der Apell von VDL und BDZ, sollte die aktuelle Ausgestaltung der Agrarreform so genutzt werden, dass Ackerbauern und Schaf- bzw. Ziegenhalter aufeinander zugehen und diese Chancen ausschöpfen.
Ihr BDZ
31. März 2015
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, die
in der vergangenen Woche dem Bundesrat zugeleitet wurde, bringt die Bundesregierung Erleichterungen
für schaf- und ziegenhaltende Betriebe auf den Weg.
Bundesagrarminister Christian Schmidt setzt auf eine rasche Umsetzung der Erleichterungen
für Schaf- und Ziegenhalter: "Wir brauchen praktikable und für die Landwirte vorteilhafte
Regelungen und schöpfen den dafür vorhandenen Rahmen voll aus. Aufgrund der besonderen
Bedeutung von Schafen und Ziegen für unser Ökosystem und eine nachhaltige, extensive
Landbewirtschaftung, sind die praxisgerechte Ausgestaltung der Vorgaben und konkrete
Verbesserungen für die Arbeit der Schaf- und Ziegenhalter unerlässlich."
Mit der kurzfristigen Umsetzung dieser Erleichterungen folgt das Bundeslandwirtschaftsministerium
seinem Grundsatz, den Landwirtinnen und Landwirten ein Höchstmaß an Flexibilität
bei der Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik zu ermöglichen. Bundesminister
Schmidt bekräftigte dabei sein Ziel, für die Landwirtinnen und Landwirte weitere konkrete
Verbesserungen und Vereinfachungen der Regelungen auf EU-Ebene durchzusetzen. "Die
bäuerliche Landwirtschaft darf nicht hinter einem Berg aus Brüsseler Bürokratie verschwinden.
Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Bäuerinnen und Bauern Nahrung
schaffen können statt Aktendeckel füllen zu müssen. Bei dem Bestreben um eine Vereinfachung
der Agrarpolitik muss es aufbauend auf einer sauberen Rechtsgrundlage darum gehen,
die vorhandenen Regelungen so praktikabel und handhabbar wie möglich zu machen."
Bundesminister Schmidt arbeitet hierzu aktiv mit EU-Kommissar Phil Hogan zusammen. Das
BMEL hat, nach Abstimmung mit den Bundesländern und dem Berufsstand, der EUKommission
eine Liste mit rund 45 Vereinfachungsvorschlägen vorgelegt.
Mit der Verordnung wird auf Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen
wurden, ab dem 1. August des Antragsjahrs – neben der Aussaat oder Pflanzung einer
Nachfolgekultur – auch die Beweidung durch Schafe oder Ziegen ermöglicht. Weiter können
beweidete Dämme von Anlagen, die dem Schiffsverkehr dienen, als beihilfefähige Flächen
eingestuft werden. Daneben erfolgen durch die Verordnung allgemeine Präzisierungen für
Fälle höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände.
27. März 2015
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, die in der
vergangenen Woche dem Bundesrat zugeleitet wurde, bringt die Bundesregierung Erleichterungen für
schaf- und ziegenhaltende Betriebe auf den Weg. Mit nachfolgender Pressemeldung greift das BMEL dankenswerterweise die Wünsche von VDL und BDZ auf, für Schaf- und Ziegenhalter weitere Verbesserungen zu erreichen. Mit den geänderten Rahmenbedingungen stehen damit den Schaf- und Ziegenhaltern mehr Futterflächen zur Verfügung.
Nachfolgend die Pressemeldung
http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2015/086-SC-GAP.html
Ihr BDZ
25. Januar 2015
19. Januar 2015
Am Montag,
den 19. Januar 2015, war unter anderem das Gespräch mit Landesminister J. Vogelsänger am VDL-/BDZ Stand..
18. Januar 2015
Auch in diesem Jahr wieder ein interessantes Bühnenprogramm am Stand von VDL u BDZ während der Grünen Woche
Danke an alle
fleißigen Helferinnen und Helfer
18. Januar 2015
Auch hier waren die Themen TSE
und die Verbringungseinschränkungen für Schafe u. Ziegen, das Thema Herdenschutz vor Wölfen sowie die Agrarumweltprogramme
17. Januar 2015
Themen waren unter
anderem
- die aktuellen
Einschränkungen zur Verbriguung von Zuchttieren, Wolfsausbreitung u damit verbundene Sorgen, die Umsetzung der Agrarreform u.s.w
17. Januar 2015
16. Januar 2015
Hier die ersten Eindrücke vom
VDL/BDZ-Informationsstand der Internationalen Grünen Woche die vom 16. Januar bis 25. Januar 2015 in Berlin stattfindet
03. Dezember 2014
Auch im Jahr 2015 ist die VDL wieder im Gemeinschaftsstand mit dem
Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) auf der Internationalen Grünen Woche über 10 Tage vom 16. bis 25. Januar 2015 auf dem Messegelände in Halle 25 vertreten. Derzeit laufen die Planungen auf vollen Touren. Dabei sind wir auch für
Anregungen von Ihnen dankbar.
Wir laden alle Besucherinnen und Besucher, Schafhalter wie auch Verbraucher daher recht herzlich auf den Gemeinschaftsstand in Halle 25 ein, wo Schafhalter und Verbandsvertreter gerne und anschaulich über alle Leistungen rund um die Schaf- und Ziegenhaltung informieren können. So werden unter anderem wieder verschiedene Schaf- und Ziegenrassen vorgestellt – sowohl im Großen Ring wie auch zum dritten Mal auf der eigenen Schaubühne.
Zielsetzung ist u.a., die Schaf- und Ziegenhaltung gegenüber den Verbrauchern, Konsumenten und damit Nutzern der Leistungen der Schaf- und Ziegenhaltung immer wieder neu zu präsentieren. Die Grüne Woche und insbesondere die Tierhalle 25 bietet hier eine wunderbare Chance des Gespräches mit Vertretern der Politik, befreundeten Verbänden und insbesondere den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Mit dem Förderverein der Deutschen Schafhaltung e.V. hat zudem ein jeder Gelegenheit, die Leistungen der Schafhalter als Mitglied aktiv zu unterstützen. Die Gelder werden eingesetzt u.a. zur Förderung der Jugendlichen während ihrer fachlichen Ausbildung oder auch um Informationsmaterialeien rund um die Schafhaltung zu erstellen.
Ihre VDL