Willkommen beim Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter e. V. (BDZ)

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Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Kreis Kleve, NRW


13.10.2023

 

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Ausbruch der Blauzungenkrankheit, Serotyp 3, im Kreis Kleve bestätigt. Durch den Ausbruch verliert ganz Nordrhein-Westfalen den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit.

 

Der Viehhandel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen, sonstige Wiederkäuer) aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreien Gebieten sowie in die Niederlande und nach Belgien wird nur noch unter bestimmten Auflagen möglich sein. Voraussichtlich ist das nur mit einem negativem PCR-Test möglich.

In Utrecht und der Provinz Noordholland wurde Anfang September erstmals seit Jahren  BTV-3 wieder nachgewiesen. Die Serotyp 3-Virusvariante geht offenbar mit stärkeren klinischen Schäden einher, nicht nur bei Schafen, sondern auch bei Rindern. In Milchviehbetrieben wird von einem Rückgang der Milchleistung zwischen 30 und 50 % berichtet. Derzeit gibt es in der EU keine zugelassenen Impfstoffe gegen die Serotyp 3-Virusvariante.

 

Zur Erkrankung:

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Nachdem Deutschland in den Jahren 2006-2009 von der Blauzungenkrankheit betroffen war, war es von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von dieser Tierseuche. Mit dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission am 21.04.2021 ist eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) den Kategorien C+D+E zugeordnet. Das bedeutet, dass die Blauzungenkrankheit eine gelistete Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/429 ist, die für einige Mitgliedstaaten relevant ist und für die Maßnahmen getroffen werden müssen, damit sie sich nicht in anderen Teilen der Union ausbreitet.


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